Liebe Patientinnen,
Der
hat eine Neuregelung der Krebsvorsorge für Frauen ab dem Jahr 2020
beschlossen, über die wir Sie informieren möchten.
Hintergrund
Die Erkenntnisse über den Zusammenhang von
Humanen Papillomviren (HPV) und der Entstehung von
Gebärmutterhalskrebs sowie die seit einiger Zeit
durchgeführten Impfungen werden berücksichtigt. Bisher wurden
mit Hilfe des sogenannten PAP-Abstriches die Zellen der
Gebärmutter jährlich auf Veränderungen untersucht, um frühzeitig eine Entwicklung von Krebs festzustellen und zu behandeln.
Was ändert sich für Sie?
- Frauen zwischen 20 und 34 Jahren haben nach wie vor Anspruch auf eine jährliche Untersuchung mit PAP-Abstrich. Zusätzlich kann bei Bedarf ein Test auf HPV durchgeführt werden.
- Ab dem 35. Lebensjahr wird ein PAP-Abstrich von der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch alle 3 Jahre übernommen und mit einem Test auf HPV kombiniert.
- Alle fünf Jahre informiert Sie Ihre Krankenkasse über dieses Angebot.
Der Anspruch auf eine jährliche
Vorsorgeuntersuchung von Brust, Eierstöcken und Gebärmutter
bleibt im bisherigen Umfang bestehen.
Unser Angebot
- Wir führen die Vorsorge entsprechend der Richtlinien des gemeinsamen bundesausschuss durch.
- Auf Wunsch erinnern wir Sie über anstehende Vorsorgen.
- Wenn Sie weiterhin eine jährliche PAP
Untersuchung wünschen, ist dies möglich, aber als
Individuelle Gesundheitsleistung zu bezahlen.
Bei Fragen zu den veränderten Vorsorgerichtlinien beraten wir Sie auch gerne persönlich in der Praxis.
Untersuchungen ab Januar 2020: